Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit 

Alperia S.p.A. verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem französischen Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 in seiner geänderten Fassung und den AgID-Leitlinien zur Barrierefreiheit von IT-Werkzeugen zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.alperiagroup.eu/

Compliance-Status
Teilweise konform
Die Website erfüllt die Anforderungen der Norm UNI CEI EN 301549 v3.2.1 und der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 Stufe AA nur teilweise. Grund dafür sind die unten aufgeführten Mängel.

Nicht zugängliche Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich: Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004:

  • Dokumente im PDF-Format. Nicht alle auf dieser Website veröffentlichten PDF-Dokumente erfüllen die Zugänglichkeitskriterien für nicht-webbasierte Dokumente gemäß UNI CEI EN 301549 (Punkt 10). Derzeit werden die Dokumente geprüft und angepasst. Bis dahin können Sie die Inhalte über die unten stehenden Kontaktdaten in einem alternativen, barrierefreien Format anfordern.
  • Inhalte von Drittanbietern. Ein externer Dienst zur Veröffentlichung offener Stellen ist über einen iFrame im Bereich „Karriere / Stellenangebote“ eingebunden. Die Filtermenüs „Abteilung“ und „Standort“ weisen unzureichende Kontrastverhältnisse gemäß WCAG 2.1 Level AA Kriterium 1.4.3 (Mindestkontrast) auf. Diese Komponente kann vom Website-Administrator nicht direkt geändert werden; Gespräche mit dem Dienstanbieter zur Sicherstellung der Konformität laufen. In der Zwischenzeit können Sie dieselben Informationen zu offenen Stellen über die unten stehenden Kontaktdaten anfordern.
    Auf den Veranstaltungsdetailseiten wird die Funktion „Zum Kalender hinzufügen“ von einem externen Dienst bereitgestellt, der über Skripte von Drittanbietern integriert ist. Die Funktion lässt sich nicht über die Tastatur aktivieren: Das Element bietet keine interaktive Funktion, und die Liste der Kalenderanwendungen öffnet sich erst, wenn der Mauszeiger darüber bewegt wird. Außerdem wird kein sichtbarer Fokusindikator angezeigt, und die Tabreihenfolge auf der Seite ändert sich. Dies verstößt gegen die WCAG 2.1-Kriterien 2.1.1 (Tastatur), 2.4.3 (Fokusreihenfolge) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) der Stufe A sowie gegen Kriterium 2.4.7 (Sichtbarer Fokus) der Stufe AA. Die Komponente kann vom Website-Administrator nicht direkt geändert werden; Gespräche mit dem Dienstanbieter zur Sicherstellung der Konformität laufen. In der Zwischenzeit können dieselben Informationen zu offenen Stellen über die unten stehenden Kontaktdaten angefordert werden.

Die Abweichungen werden voraussichtlich bis zum [31.12.2026] behoben sein.

Feedback-Mechanismus und Kontaktinformationen
Sollten Seiten oder Bereiche der Website nicht zugänglich sein oder Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, können Sie uns dies unter folgenden Kontaktdaten mitteilen:
E-Mail: accessibility@alperia.eu
Gebührenfreie Telefonnummer: 800 110 055

Um eine effiziente Bearbeitung Ihres Berichts zu gewährleisten, geben Sie bitte Folgendes an:
Vorname und Nachname
Adresse der Seite (URL) bzw. der betroffenen Funktion
Beschreibung des aufgetretenen Problems
Verwendetes Gerät und Browser
Verwendete Hilfstechnologien (z. B. Bildschirmleseprogramme)

Der Baustellenleiter verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Berichts eine Rückmeldung zu geben.

Durchführungsverfahren
Sollte die Antwort auf die Meldung unbefriedigend sein oder innerhalb der vorgegebenen Frist keine Antwort eingehen, kann die betroffene Partei gemäß den auf der Website der Agentur für Digitales Italien (AgID) veröffentlichten Verfahren (https://www.agid.gov.it/) eine Meldung an die Aufsichtsbehörde AgID richten.

Informationen zur Erklärung
Datum der Erstellung der Erklärung: [05.08.2026]
Letzte Aktualisierung: [05.08.2026]

Evaluierungsmethode: Die Evaluierung erfolgt durch ein technisches Audit eines externen Dienstleisters. Dabei kommt eine kombinierte Methodik zum Einsatz, die Quellcodeprüfung, Tastaturbedienung und Tests mit assistiven Technologien (Bildschirmleseprogrammen) umfasst. Anschließend werden die Korrekturmaßnahmen unabhängig überprüft. Die Ergebnisse werden durch automatisierte Supportprüfungen ergänzt.
Rechtliche und technische Grundlagen: Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004; AgID-Leitlinien zur Barrierefreiheit von IT-Werkzeugen; UNI CEI EN 301549 v3.2.1; WCAG 2.1 Stufe AA.

Diese Erklärung wird vom gesetzlichen Vertreter der Alperia S.p.A. (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel zum Datum der Definition unterzeichnet.