Anliegen aus der Bevölkerung – Was wurde bisher gemacht? 

Der Bürgerrat hat verschiedene Anliegen der Ultner Bevölkerung festgehalten. Alperia hat zu jedem dieser Punkte Stellung genommen. Die folgende Übersicht zeigt den Stand von Juli 2026. 

Abgeschlossen seitens Alperia

Höchsterhütte:
Alperia überträgt die Hütte kostenlos an das Land, das sie an den Alpenverein (AVS) weitergibt. Die effektive Übertragung ans Land wird im Jahr 2027 erfolgen.

Renaturierung des Eingangsbereichs Zugangsstollen „1er Fenster“:
Die Fläche wurde 2023 renaturiert.

Renaturierung des Eingangsbereichs Zugangsstollen „3er Fenster“:
Das Material wurde bereits in den 1980er-Jahren eingeebnet und begrünt. Die Maßnahme gilt als abgeschlossen; eine Neubewertung ist auf Wunsch möglich.

Abstand der Hochspannungsleitungen:
Die Forderung betraf bestehende Hochspannungsleitungen, die nach Ansicht von Bürgerinnen und Bürgern zu nahe an Höfen und Wohngebäuden verlaufen. Laut Terna werden die geltenden Normen eingehalten. Im Februar 2026 hat Alperia den betroffenen Eigentümern eine Briefvorlage bereitgestellt, um ihre Anliegen direkt an Terna zu richten. Alperia leitet konkrete Fälle bei Bedarf weiter.

Anlaufstelle im Tal („Ultenbeauftragter“):
Die Forderung zielte auf die Schaffung einer Anlaufstelle in Ulten, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen deponieren und ihre Rechte einfordern können. Als Nachfolge des Bürgerrates wurde die Arbeitsgruppe „für-Ulten“ eingerichtet.

In Umsetzung

Ex-Godio-Baracken:
Die Forderung betrifft die Flächenrenaturierung im Bereich der ehemaligen Baracken. Alperia übergibt die Flächen zum Buchwert an das Land; dieses kann sie anschließend kostenlos an die Gemeinde weitergeben. Die Anfrage des Landes liegt vor und Alperia arbeitet an der Umsetzung.

Renaturierung Eingangsbereich Zugangsstollen „2er Fenster“:
Form und mögliche Umsetzung der Maßnahme werden derzeit mit den Grundeigentümern und der Gemeinde abgestimmt. Der Status wird als „in Vorbereitung“ geführt.

Sanierungsbedürftige Brücke oberhalb der Brücke St. Moritz:
Der Neubau ist für 2026 vorgesehen und erfolgt im Zuge des Austauschs der Druckleitung des Kraftwerks St. Walburg.

Mittelspannungsleitungen als Erdkabel:
Ziel ist die Verlegung bestehender und neuer Mittelspannungsleitungen als Erdkabel. Edyna hat seit 2019 rund 6,2 Mio. Euro investiert und 19 Kilometer neue Erdkabel verlegt. Der Anteil unterirdisch geführter Leitungen stieg dadurch von 32 % auf 50 %. Weitere Vorhaben sind geplant.

Entfernung ungenutzter Kabel:
Die Forderung betrifft insbesondere die Datenleitung zwischen dem Kraftwerk Kuppelwies und dem Arzkar-Stausee sowie ein Kabel im Bereich der Kuppelwieser Alm. Die betroffenen Datenleitungen gehören WindTre und werden von Alperia weder genutzt noch besessen. Alperia unterstützt die Gemeinde aktiv; erste Teilstücke wurden bereits entfernt.

Kostenbeteiligung an Bau und Instandhaltung der Hofer-Mais-Straße:
Die Forderung betrifft die Beteiligung Alperias an den anteilsmäßigen Kosten der Straße. Seit Gründung von Alperia gab es keine entsprechenden Anfragen zu Bau- oder Instandhaltungsbeiträgen für den von Alperia nicht genutzten Forstweg. Sobald die Interessentschaft einen Verteilungsschlüssel vorlegt, wird sich Alperia nach entsprechender Prüfung beteiligen.

Bevoelkerung

Laufend oder in Zuständigkeit von Land und Gemeinde

Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen:
Die Forderung betrifft eine Wiedergutmachung für die Vergangenheit, beispielsweise über eine stärkere Beteiligung des Tales an der Stromproduktion. Alperia hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein; sämtliche Umweltgelder und Abgaben wurden entrichtet. Mögliche zusätzliche finanzielle Ausgleichsmaßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „für-Ulten“ im Rahmen des sogenannten „Ultner Pakets“ zur Projektidee des Pumpspeicherwerks diskutiert.

Verteilung der Umweltgelder (Zuständigkeit Land):
Die Forderung sieht vor, dass die Gemeinden frei über ihren Anteil der Umweltgelder entscheiden können. Gemäß den Richtlinien des Landes entscheiden die betroffenen Gemeinden eigenständig über die Verwendung der Umweltgelder und die damit finanzierten Maßnahmen.

Mühlen ohne Konzession (Zuständigkeit Land):
Nach Angaben des Bürgerrates sind Konzessionen der Mühlen vor rund 60 Jahren an die damalige STE übergegangen. Ziel der Forderung ist die Rückgabe beziehungsweise der Rückkauf der Konzessionen, damit die Besitzer wieder Zugang zu Landesförderungen erhalten. Die Zuständigkeit liegt beim Land. 

Wald-, Alm- und Wegerechte (Zuständigkeit Gemeinde):
Die Forderung betrifft die Rückgabe von Wald- und Weiderechten sowie entsprechender Grundstücke im Besitz von Alperia. Alperia hat ihre Bereitschaft erklärt, nicht benötigte Rechte und Grundstücke abzutreten. Aufgrund der komplexen historischen Eigentumsverhältnisse muss dieser Prozess jedoch von der Gemeinde Ulten koordiniert werden.

Sicherheit bestehender Anlagen:
Ein weiteres Anliegen des Bürgerrates betrifft die Gewährleistung einer maximalen Sicherheit aller bestehenden Anlagen und Bauwerke, insbesondere von Dämmen, Stollen, Brücken und Druckleitungen. Alperia führt dazu laufende Überprüfungen und Sicherheitsmaßnahmen durch. Der Punkt wird als laufender Prozess geführt.