Anlässlich der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2025 haben die Gesellschafter der Alperia AG (die Autonome Provinz Bozen – Südtirol, die Gemeinden Bozen und Meran sowie die Selfin GmbH) den folgenden Vorschlag zur Verteilung des Gewinns des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von zirka 40,0 Millionen Euro genehmigt:
- Zuführung zur gesetzlichen Rücklage von zirka 2,0 Euro Millionen;
- Vortrag aufs nächste Geschäftsjahr von zirka 2,0 Euro Millionen;
- Ausschüttung an die Gesellschafter von insgesamt Euro 36,0 Millionen, im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Aktien und im Ausmaß von 0,048 Euro pro Aktie.
Die Gesellschafter waren sich auch einig, dass es fast zehn Jahre nach der Gründung des Unternehmens angemessen sei, eine Änderung des derzeitigen dualistischen Führungsmodells zu bewerten. Das gemeinsame Ziel müsse es sein, die Unternehmensstruktur so weiterzuentwickeln, dass sie den aktuellen und künftigen Anforderungen noch besser gerecht wird. Die Anteilseigner kamen überein, zeitnah einen Prozess der eingehenden Analyse und Überarbeitung der aktuellen Satzung einzuleiten, mit dem Ziel, innerhalb kürzester Zeit zu einem gemeinsamen Vorschlag für eine Aktualisierung zu gelangen. In der Zwischenzeit bleiben die derzeitigen Gesellschaftsorgane übergangsweise im Amt.